| Ausbildung
und Fortbildung |
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Wie bei
vielen anderen Luftsportarten braucht auch ein Drachen oder Gleitschirmpilot
in Deutschland einen staatlichen Luftfahrerschein (Mindestalter
16 Jahre) Der Luftfahrerschein unterscheidet sich in beschränkten
und unbeschränkten Luftfahrerschein.
Mit dem unbeschränkten Luftfahrerschein sind Überlandflüge
erlaubt.
Darauf aufbauend gibt es die Möglichkeit, besondere Berechtigungen
zu erlangen. (Windenschleppstart, Windenführer, Flugfunk etc.)
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Welche Ausbildungen
sind zur Erlangung der Pilotenlizenz notwendig ?
1. Der Grundkurs (L Schein).
2. Die Theorie zum Höhenkurs. (A Schein)
3. Der praktische Teil des Höhenkurses. (A Schein)
optional kann anschließend die Lizenz für Überlandflüge
erlangt werden (B Schein). |
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Die Kurse finden
in der Regel an Wochenenden oder nach Vereinbarung statt.
Ab der Ausbildungsstufe "beschränkter Luftfahrerschein
(A Schein)" empfehlen wir eine eigene Flugausrüstung um
eine spätere Umgewöhnung auszuschließen.
Wenn Sie die komplette Flugausrüstung über unsere Flugschule
beziehen, erhalten Sie einen stark ermäßigten Sonderpreis.
Zusätzlich entfallen die Umschulungskosten und die Leihgebühren.
Sollten Sie eine Leihausrüstung in Anspruch nehmen, so werden
die Leihgebühren bei einem späteren Kauf in voller Höhe
angerechnet. |
| Die Anmeldung zu den verschiedenen
Kursen kann schriftlich, telefonisch oder per Fax bzw. Email Info@Flugschule-ulm.de
erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Gebühr von 50.- €
fällig, die bei Kursbeginn mit den anfallenden Kursgebühren
verrechnet wird.
Gruppennachlass auf Schnuppertag und Grundkurs :
ab 3 Personen 5%, ab 10 Personen 10%
Preise entnehmen Sie bitte der Seite Preise
Des weiteren werden Kurse zur Fortbildung angeboten :
- Sicherheitstraining
- Thermikseminare
- Streckenflugseminare |
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